Seit Oktober 2009 haben Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Dort werden sie gemeinsam mit Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet und besonders gefördert ( § 12 Hamburgisches Schulgesetz).
Doch was bedeutet sonderpädagogischer Förderbedarf?
Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn Schüler in ihren individuellen Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so weitreichend beeinträchtigt sind, dass sie ohne gezielte sonderpädagogische Förderung und Unterstützung ihre Möglichkeiten nicht erfolgreich entfalten können.
Sonderpädagogischen Förderbedarf gibt es in folgenden Bereichen:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören (Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit)
- Sehen (Blindheit und Sehbehinderung)
- Autismus
- und in besonderen Ausnahmefällen im Förderschwerpunkt Pädagogik bei Krankheit.
In Hamburg gibt es zwei unterschiedliche Verfahren, um einen sonderpädagogischen Förderbedarf festzustellen:
- Wird ein Förderschwerpunkt in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotionale und soziale Entwicklungen vermutet, sind die Schule und das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) für die Prüfung und Diagnostik zuständig.
- Wird ein Förderschwerpunkt in den Bereichen Hören und Kommunikation, Sehen, Autismus, geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung (= Spezielle Förderbedarfe) vermutet, wird ein Gutachten zur Überprüfung und Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (gem. § 12 Abs. 3 AO-SF) erstellt. Das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum koordiniert die Erstellung dieses Gutachtens. Dazu befragt es Lehrer, Eltern und gegebenenfalls Fachkräfte der speziellen Sonderschulen oder der überregionalen Bildungszentren für Hören und Kommunikation, für Blinde und Sehbehinderte oder für Pädagogik bei Krankheit/Autismus.
Welche Auswirkungen hat die Unterscheidung zwischen sonderpädagogischen Förderbedarfen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und speziellen Förderbedarfen für die zu fördernden Kinder?
- Unterschiedliche Verwaltungsstellen sind für die Förderung zuständig.
- Umfang und Organisation der Förderung weichen voneinander ab.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Hompage der Hamburgischen Schulbehörde.
Um zu prüfen, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, stellen entweder die Sorgeberechtigten des Schülers oder die Schule einen Antrag.