Fördersysteme an Hamburger Schulen: Außerunterrichtliche Lernhilfen (AUL)

Haben Sie schon einmal etwas von AUL gehört?

Dahinter verbirgt sich in Hamburg eine außerunterrichtliche Lernhilfe für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben (Lese-Rechtschreibschwäche) oder im Rechnen (Rechenschwäche/Dyskalkulie).

Durchgeführt wird diese außerunterrichtliche Lernhilfe von entsprechend ausgebildeten Lerntherapeuten, die eine Anerkennung durch die Schulbehörde benötigen. Die Lernhilfe kann sowohl innerhalb wie außerhalb der Schule erfolgen, in kleinen Gruppen oder als Einzelförderung und ist meist auf einen längeren Zeitraum angelegt.

In der weiterführenden Schule ist die außerunterrichtliche Lernhilfe auf die Bereiche Lesen und/oder Rechtschreiben begrenzt. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen ebenfalls Rechnen gefördert wird.

Sie können für Ihr Kind einen Antrag auf eine außerunterrichtliche Lernhilfe stellen, wenn es

  • die fünfte oder sechste Klasse der GSB besucht,
  • seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat,
  • Deutsch als Muttersprache spricht,
  • keinen sonderpädagogischen Förderbedarf hat,
  • nicht von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen ist,
  • die Anforderungen seines Jahrgangs insgesamt erfüllt,
  • im Lesen und/oder Rechtschreiben allerdings für längere Zeit (mehr als sechs Monate) zu den Leistungsschwächsten in seinem Jahrgang zählt (nachweisbar über entsprechende schulische Testungen wie HSP und Kermit).

Dazu füllen Sie das folgenden Formular aus und reichen es unterschrieben in der Schule ein:

Erstantrag der Sorgeberechtigten auf Kostenübernahme einer außerunterrichtlichen Lernhilfe (AUL)

Die GSB ergänzt den Antrag um eine Stellungnahme und weitere nötige Unterlagen. Dann leitet sie den Antrag an das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) Bergedorf weiter. Dieses nimmt, falls nötig, weitere Testungen vor und schreibt ebenfalls eine Stellungnahme. Sind alle Unterlagen komplett, übersendet das ReBBZ den Antrag an die Schulbehörde zur Entscheidung.

Unser Tipp: Sprechen Sie im Vorfeld bereits mit den Tutoren ihres Kindes. Wenn alle informiert sind und sich gegenseitig unterstützen, hat ein Antrag bessere Chancen auf Erfolg.

Denn: Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ist nicht verpflichtet außerschulische Fördermaßnahmen zu finanzieren. Eine Kostenübernahme erfolgt nur im jeweils geprüften Einzelfall und regelhaft ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Trotzdem lohnt sich ein Antrag!

Weitere Informationen zur außerunterrichtlichen Lernhilfe finden Sie hier.

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