Warum die Schulbehörde den Einbau eines Fahrstuhls ablehnt …

copyright Cornelius Bengt Gutenmorgen

Bei der Ablehnung des Fahrstuhls führt die Schulbehörde zwei Gründe an:

Argument 1:

„Die Stadtteilschule Bergedorf gehört schon jetzt zu den gut ausgestatteten Schulen im Hinblick auf die Barrierefreiheit.“

Dazu der Landesschulrat Altenburg-Hack in einem Schreiben an den Elternrat vom 8.10.2018:

„Ausschlaggebend für die Entscheidung der Behörde für Schule und Berufsbildung ist, dass die Stadtteilschule Bergedorf bereits über vier Fahrstühle verfügt, während es andere Schulen gibt, die weniger gut versorgt sind. Bevor die Schule einen fünften Fahrstuhl erhalten kann, müssen auch andere Schulen im oben genannten Sinne barrierefrei gestaltet werden, damit auch dort die mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schüler Zugang zu den erforderlichen Funktionen erhalten.“

Was unerwähnt bleibt:

Die Stadtteilschule Bergedorf besteht aus insgesamt acht (!) Gebäuden.

Nur drei dieser Gebäude haben einen Personenaufzug, und zwar

• das Verwaltungsgebäude: Hier sind das Schulbüro, die Schulleitung und das zentrale Lehrerzimmer barrierefrei erreichbar. Dieser Aufzug wurde erst nach jahrzehntelangem Ringen angebaut.

• das Fachhaus 1: Hier werden Chemie-Fachräume barrierefrei erreicht.

• das Klassenhaus für die Unterstufe.

Des weiteren existiert ein Lastenaufzug im Fachhaus 2, mit dem Lasten aus dem Keller in den ersten Stock geschafft werden.

Argument 2:

„An dem Standort Ihrer Schule sind bereits alle Funktionen barrierefrei erreichbar.“

Dazu der Landesschulrat Altenburg-Hack in seinem Schreiben vom 8.10.2018:

„Grundsätzlich gilt, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung den Schulbau Hamburg beauftragt, an bestehenden Schwerpunktschulen die Barrierefreiheit in der Form herzustellen, dass jede Funktion, d.h. der Klassenraum, die erforderlichen Fachräume und die Verwaltung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern mit Mobilitätseinschränkungen erreicht werden kann – nicht aber jeder Raum der Schule. […] Die Stadtteilschule Bergedorf kann durch ein entsprechendes Raumkonzept sicherstellen, dass Kinder mit Rollstühlen u.a. Einschränkungen in der Mobilität alle erforderlichen Räume barrierefrei erreichen können.“

Übersetzt heißt dies:

Die Schulbehörde sieht den Einbau eines Fahrstuhls als nicht notwendig an, da in ihrer Mobilität eingeschränkte Kinder alle Klassenräume im Erdgeschoss des Mittelstufenhauses barrierefrei erreichen können und somit die Vorgaben für eine Schwerpunktschule erfüllt seien.

Dem setzen wir als Elternrat und Schülervertreter entgegen:

  • Unser Verständnis von inklusiver Schule beinhaltet, dass alle Schüler ihre Jahrgangszonen barrierefrei erreichen müssen. Gleiches gilt für ihre Eltern.
  • Schüler im Rollstuhl dürfen nicht dadurch benachteiligt werden, dass sie mit ihrer Klasse per se im Erdgeschoss untergebracht werden und Parallelklassen, Lehrerzimmer und Differenzierungsfläche ihres Jahrgangs nicht erreichen, wenn sich diese in den oberen Stockwerken befinden.
  • Ohne Fahrstuhl wird das erfolgreiche Konzept der Jahrgangszonen ausgehebelt – zum Nachteil von Schülern, die überschaubare kleinräumige Strukturen benötigen.
  • Ohne Fahrstuhl ist eine klassen- und jahrgangsübergreifende Projektarbeit unmöglich.
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